Allgemeine Geschäftsbedingungen der CoWork-Lab UG (haftungsbeschränkt),
Machabäerstraße 28, 50668 Köln
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der CoWork-Lab UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend CoWork-Lab) die diese gegenüber ihren Nutzern/Vertragspartnern/Mitgliedern/Kunden (nachfolgend Kunden) erbringt.
- Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des CoWork-Lab sind u.a. die entgeltliche Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, Büroräumen, Meeting-/Workshopräumen, Eventflächen, Büroinfrastruktur, vor Ort angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Außerdem diverse kostenpflichtigen Bürodienstleistungen und die Duchführung von Kursen, Veranstaltungen und Projekten gegen Entgelt.
- Je nach gewählter Vertragsart bzw. Leistung ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit / Öffnungszeit beschränkt. Die Öffnungszeiten sind am entsprechenden Standort des CoWork-Lab zu entnehmen. An Feiertagen und während der Betriebsferien können Standorte des CoWork-Lab geschlossen sein.
- Flexible Arbeitsplätze sind am Ende jedes Nutzungstages vom Kunden komplett zu räumen und ggf. zu säubern.
- Es wird keine Gewährleistung für die jederzeitige Verfügbarkeit von WLAN oder dem Zugang zum Internet übernommen.
- Die Nutzungsentgelte ergeben sich aus Art, Umfang und Dauer. Preise werden individuell vereinbart und basieren nicht zwingend auf den Angaben der Webseite.
- 3 Preise, Zahlungsmodalitäten, Minderung, Erhöhung
- Alle Preise des CoWork-Lab verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen und Produkte. Darüber hinausgehende Dienstleistungen und Produkte sind gesondert zu vergüten. Es gilt hierfür das individuelle Angebot.
- Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Absendung, sondern den Zeitpunkt der Gutschrift des Geldes auf dem Konto des CoWork-Lab an. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. Mit Rechnungsstellung sind die Leistungsentgelte ohne Abzug gemäß der Angaben auf der Rechnung, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug.
- Im Verzugsfall ist der CoWork-Lab berechtigt, gegenüber dem Kunden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (oder dem nachfolgenden Zinssatz) p. a. zu fordern. Falls der CoWork-Lab in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Im Fall des Verzugseintritts ist der CoWork-Lab berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten, insbesondere eines monatlichen Grundentgeltes, unberührt.
- Betreibt der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des CoWork-Lab Tätigkeiten, die den Vorsteuerabzug bei ihm ausschließen, so haftet der Kunde für den Schaden, der dem CoWork-Lab dadurch entsteht, dass er zur Rückzahlung/Rückverrechnung der Vorsteuer oder sonstiger Kosten verpflichtet wird.
- Wenn die Beheizung, Klimatisierung, Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Entwässerung, der Zugang zum Internet oder den Räumlichkeiten durch einen nicht vom CoWork-Lab zu vertretenden Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Kunden ein Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz nicht zu.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistungen, falls Betriebsstörungen eintreten. Eine Bedienung des Aufzugs findet nicht statt. Betriebsstörungen sind dem CoWork-Lab oder seinen Beauftragen unverzüglich mitzuteilen.
- Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Veranstaltungen in der Umgebung oder ähnliches begründen unabhängig vom Ausmaß keine Fehler des Nutzungsgegenstandes, sofern sie nicht vom CoWork-Lab zu vertreten sind.
- Es sind technische Einrichtungen (z.B. Router) in den Räumlichkeiten des CoWork-Lab angebracht und es können weitere angebracht werden. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass zur Optimierung der Versorgung auch technische Einrichtungen in den von ihm genutzen Räumen installiert werden dürfen. Ein Anspruch auf Minderung wird ausgeschlossen. Die Router und andere technische Gegenstände dürfen von dem Kunden nicht verändert oder in anderer als vom CoWork-Lab vorgegebenen Art genutzt werden.
- Erhöht sich die Miete gegenüber dem CoWork-Lab, so erhöht sich der Nutzungspreis automatisch anteilig gegenüber dem Kunden. Dies gilt ebenfalls für die anderen Kosten. Der CoWork-Lab wird den Kunden vor der Erhöhung darüber informieren. Ihm wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
- Der CoWork-Lab ist berechtigt, die Umsatzsteuer des Nutzungspreises anzupassen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht.
- Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem CoWork-Lab kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch den CoWork-Lab zustande. Diese kann schriftlich oder per E–Mail erfolgen.
- Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben werden, wenn der Kunde diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Kunde sichert zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten in seiner Person oder Rechtsform dem CoWork-Lab unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die dem CoWork-Lab dadurch entstehen, dass der Kunde die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat der Kunde zu tragen.
- Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon bedarf es wegen des Überganges dieses Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit dem CoWork-Lab. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht.
- Der CoWork-Lab kann vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbs- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist der CoWork-Lab berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben.
- Der Kunde ist verpflichtet, die erste Zahlung vor Beginn des Nutzungszeitpunktes an den CoWork-Lab zu leisten. Bei Nichterfüllung ist der CoWork-Lab berechtigt, die Leistung zu verweigern.
- 5 Datenschutz und Personenbezogene Daten
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
- Der CoWork-Lab erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Der CoWork-Lab erklärt ausdrücklich, dass Daten, selbstverarbeitet und nur zweckbestimmt i.S. des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten wird. Beim Betreten des CoWork-Lab erfasst der CoWork-Lab Datum, Uhrzeit und Nummer des Kunden und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Leistungen verwendet.
- Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass Verträge und seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten dem Eigentümer der Immobilie des CoWork-Lab Machabäerstr. 28 in Köln und der Markeninhaber auf dessen Verlangen vorgelegt werden dürfen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass der CoWork-Lab sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass der CoWork-Lab diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B.: Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind.
- Der CoWork-Lab wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
- Der Kunde erteilt die Erlaubnis auf der Webseite https://cowork-lab.co, den Social Media Plattformen und anderen Kanälen genannt zu werden.
- Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der CoWork-Lab verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
- Der Kunde darf die Räume nur mit schriftlicher Zustimmung des CoWork-Labs zu einem anderen als dem festgelegten Zweck nutzen. Eine beabsichtigte Änderung des Nutzungszwecks ist dem CoWork-Lab unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den CoWork-Lab zur fristlosen Kündigung und Verweisung.
- Geräte, die der Verpflegung, Bewirtung oder Beheizung/Klimatisierung dienen (z.B. wie Kaffeemaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, Spülmaschine, Klimaanlage, mobile Heizung) dürfen auf Veranlassung und auf Kosten des Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung des CoWork-Lab in den Räumlichkeiten aufgestellt und genutzt werden. Ein Anspruch auf Aufstellung der Geräte besteht nicht.
- Der Kunde versichert, dass die Gegenstände die er in die Mieträume einbringt, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.
- Konkurrenz- oder Sortimentsschutz für den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- 7 Benutzung der Räume und Zustand
- Der Kunde übernimmt die Räume und Arbeitsplätze in dem Zustand, in dem sie sich bei Abschluss des Vertrages beenden.
- Der CoWork-Lab stellt dem Kunden – je nach vertraglicher Basis – technische Gegenstände (z.B. Projektoren, TV & Flatscreens, Ladekabel) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Die Gegenstände und Einrichtungsgegenstände werden regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit getestet. Die Nutzung ist nur innerhalb des CoWork-Labs erlaubt.
- Der Kunde hat die Geräte, Ausstattung und Räume vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. Der Kunde erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des CoWork-Labs für anfängliche Sachmängel wird dem CoWork-Lab vom Kunden erlassen (§ 526 a BGB).
- Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Räume, die gemeinschaftlich zugänglichen Räumlichkeiten, Einrichtungen und alle Gegenstände schonend und pfleglich zu behandeln, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und nach Beendigung der Nutzung in mangelfreiem, gereinigtem und gebrauchsfähigem Zustand an den CoWork-Lab zurück zu geben. Schäden und Verluste an den Einrichtungsgegenstände, Geräten und Räumen hat der Kunde zu ersetzen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
- Der CoWork-Lab darf die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten auch in Abwesenheit des Kunden betreten. Auch um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen oder diese reinigen zu lassen. Diese Rechte können auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Bei Gefahr ist ihnen der Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gestatten.
- 8 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
- Die Öffnungszeiten des CoWork-Lab sind den jeweiligen Standorten zu entnehmen. An Feiertagen und während der Betriebsferien können Standorte des CoWork-Lab geschlossen sein.
- Der Kunde verpflichtet sich fremden Personen den Zugang zu dem Gebäude und den Räumlichkeiten des CoWork-Lab nicht oder nur nach Absprache mit dem CoWork-Lab zu gewähren. Es steht ihm frei eigene Gäste zu empfangen.
- Der Nutzer verpflichtet sich dazu, anderen Personen, denen er die Mitbenutzung gestattet, über die Pflichten, die sich aus dieser Nutzung ergeben, aufzuklären und haftet für deren Handlungen. Der Nutzer haftet in gleicher Weise für Schäden und Kosten, die durch Angehörige, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen im CoWork-Lab und seinen Räumlichkeiten aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht werden.
- Zugang zu den Standorten des CoWork-Lab wird dem Kunden, je nach den Bestimmungen des gewählten Vertrages gewährt. Der Zugang kann auch außerhalb der Öffnungszeiten, je nach gewähltem Vertrag, erfolgen.
- Dem Kunde kann ein Zugangsmedium (Code oder Schlüssel, über den der Kunde Zugang zu bestimmten Räumen erhalten kann) ausgehändigt werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des CoWork-Lab Zugangsmediums zu sorgen. Einen Verlust hat der Kunde unverzüglich dem CoWork-Lab zu melden. Schäden, die aus einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige des Verlusts erfolgen, trägt der Kunde.
- Das Zugangsmedium ist nicht übertragbar. Der Kunde ist daher verpflichtet, das Zugangsmedium ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung, macht sich der Kunde strafbar und verpflichtet sich zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250,- €. Dem CoWork-Lab bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde nach, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet der Kunde lediglich den nachgewiesenen Betrag.
- Für das Zugangsmedium wird eine Kaution fällig. Die Höhe ist dem Angebot zu entnehmen. Die Kaution ist in bar vor Ort an den CoWork-Lab bei Erhalt des Zugangsmediums zu zahlen. Im Falle eines Verlustes oder Beschädigung des Zugangsmediums, wird die Kaution nicht an den Kunden zurückerstattet.
- Der CoWork-Lab behält sich vor, zukünftig weitere Funktionen dem Zugangsmedium hinzuzufügen. Dem Kunden wird in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, das er innerhalb von 7 Werktagen in Anspruch nehmen kann.
- Schuldhafter Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den CoWork-Lab zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
- Der CoWork-Lab behält sich das Recht vor, Personen den Zugang zum CoWork-Lab in begründeten Fällen (wie z.B. sittenwidrigen, anstößigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens) zu verweigern. In einem solchen Fall schließt dies alle Räumlichkeiten des CoWork-Labs, inklusive der zur Nutzung zur Verfügung gestellten Büros ein.
- Zu Räumen, deren Nutzung ausschließlich den Weisungsbefugten des CoWork-Lab gestattet ist, ist der Zutritt für Kunden und deren Gästen und anderen Personen verboten.
- Bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit hat der Kunde einschlägige Umweltschutz-Vorschriften zu beachten. Die Ausübung darf keinen anderen Kunden behindern, Schaden zufügen oder in unverhältnismäßig stehendem Umfang stören.
- Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit des Kunden dürfen nicht in die CoWork-Lab seitigen für den allgemeinen Bedarf bereit- gestellten Müllkästen geschüttet werden, sondern sind vom Kunden selbst zu beseitigen. Sonstigen Müll gilt es getrennt zu entsorgen. Sondermüll und Abfälle aus einer Renovierung dürfen nicht in den Müllkästen des CoWork-Lab entsorgt werden. Der Kunde hat dies auf eigene Kosten bei den entsprechenden Stellen zu erledigen.
- Die Untervermietung an Dritte ist nur nach einer schriftlichen Genehmigung durch den CoWork-Lab erlaubt.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze, auch im Datenverkehr über den CoWork-Lab einzuhalten und Gesetzesverstöße an den CoWork-Lab zu melden.
- Der CoWork-Lab stellt derzeit einen Zugang zum Internet (über WLAN) kostenlos zur Verfügung, behält sich allerdings eine Weiterberechnung (nach vorheriger Ankündigung) vor. Ein Anspruch auf Bereitstellen eines WLAN- Internetzugang besteht nicht. Die Haftung des CoWork-Lab für Schäden, die dem Nutzer durch die Inanspruchnahme dieses Zuganges (z.B. technische Ausfälle, Virenbefall) entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wäre auf ein vorsätzliches Verhalten des CoWork-Lab zurück zu führen. Ein LAN Anschluss kann – wenn im Raum vorhanden – gegen Entgelt in Anspruch genommen werden.
- Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Einschließlich derer seiner Angehörigen, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Gäste, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen.
- Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das illegale Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen, die zu einem Schaden des CoWork-Lab führen, hat der Kunde dem CoWork-Lab diesen Schaden zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Der Kunde unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Hacking oder sonstige Methoden
- Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von CoWork-Lab für keine der im folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).
- Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des CoWork-Lab.
- Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von CoWork-Lab bereitgestellte Infrastruktur.
- Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografen, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material und Daten ent- halten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Kunde ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.
- Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.
- Behinderung anderer Kunden vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von CoWork-Lab.
- Unrechtmäßige Beschaffung oder Verbreitung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail Adre sen, ohne deren Zustimmung.
- Angabe von falschen Identitätsdaten.
- Mining.
- Nutzung für pornografische und extremistische Inhalte.
- (Technische) Veränderungen durch den Kunden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung, sind nicht zulässig.
- Der Nutzer verpflichtet sich, ihm vom CoWork-Lab bereit gestellte Zugangsdaten geheim zu halten. Im Falle eines Verstoßes haftet der Nutzer.
- Der CoWork-Lab kann durch den Kunden vor Beginn der Nutzung die Zahlung einer Sicherheitsleistung einfordern. Dies wird vertraglich vereinbart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst.
- Der CoWork-Lab ist berechtigt, sich wegen fälligen Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis bereits während der laufenden Nutzungszeit aus den Sicherleistungen zu befriedigen. Im Falle der Inanspruchnahme hat der Kunde die Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe aufzufüllen.
- Die Sicherheit wird nach Auflösung des Nutzungsverhältnisses und Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (auch zukünftige z.B. aufgrund Nachzahlungsforderungen) zurückgegeben. Bei Nichterfüllung des Vertrages nur insoweit, als keine Gegenansprüche bestehen.
- Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
- Die Kündigungsfrist ist der Mitgliedschaft zu entnehmen und ist nur in schriftlicher Form gültig. Die Kündigung muss durch den CoWork-Lab schriftlich bestätigt werden. Laufende Kosten, die durch andere vertragliche Verpflichtungen übernommen wurden, sind von einer Kündigung nicht betroffen und müssen beglichen werden.
- Nach Ablauf des Vertrages / Mitgliedschaft hat der Kunde sämtliche Mitgliedskarten / Schlüssel / Zugangsmedien, ohne Anspruch auf Entgelt des CoWork-Lab, an diesen zurück zu geben. Das eigenständige Vervielfältigen oder Beschaffen eines Zugangsmediums / Schlüssel ist strengstens untersagt.
- 11 Obhutspflicht des Nutzers
- Außerhalb der Zeiten, in denen der Nutzer die Räumlichkeiten nutzt, und bei besonderen Witterungslagen sind alle Fenster geschlossen zu halten. Die Türen und sämtliche Fenster sind bei Verlassen des CoWork-Lab durch den Nutzer zu schließen, Lichtquellen und Geräte auszuschalten und die Heizung herunterzudrehen.
- Außerhalb der Mieträume, also in bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen, dürfen keinerlei Gegenstände ab- gestellt und gelagert werden. Wenn der CoWork-Lab hierzu eine besondere Erlaubnis erteilt, haftet der Kunde für alle entstehenden Schäden.
- Fluchtwege innerhalb und außerhalb der genutzten Räume sind nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen grundsätzlich freizuhalten.
- Der Kunde haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten auf den von ihm genutzten Flächen und stellt den CoWork-Lab von eventuellen Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf diese Räumlichkeiten frei.
- Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Bauaufsichtsbehörde und Feuerpolizei, sind zu be- achten. Offenes Licht und Rauchen sind im gesamten CoWork-Lab und seinen Flächen nicht gestattet. Das Aufbewahren von leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe wie Benzin, Öl usw. ist ausdrücklich untersagt. Bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion – gleich welcher Art – ist der CoWork-Lab oder seine Beauftragte sofort zu verständigen.
- Der Kunde hat die Räume von Ungeziefer frei zu halten. Bei einem Befall ist der CoWork-Lab oder deren Beauftragte zu verständigen.
- Schäden an Haus, an den Räumen, gemeinschaftlich zugänglichen Flächen und sämtlichen Gegenständen sind dem CoWork-Lab unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde.
- Der Kunde haftet gegenüber dem CoWork-Lab für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfalts- pflichten schuldhaft verursacht werden. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Angehörige, Arbeiter, Angestellte, Besucher, Gäste, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit seinem Willen in den Räumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht worden sind. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden, die durch unsachgemäßes Umgehen mit den Wasser-, Heizungs-, Klimaanlagen sowie durch Offenstehenlassen von Türen und Fenstern oder durch Versäumung einer von ihm übernommenen sonstigen Pflicht (Beleuchtung etc.) entstehen.
- Der Kunde hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits oder der in Absatz 9 genannten Personen nicht vorgelegen hat.
- Der Kunde hat die Schäden, für die er einstehen muss, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der CoWork-Lab die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vornehmen lassen. Bei Gefahr, drohender Schäden oder unbekannten Aufenthalts des Kunden bedarf es der schriftlichen Mahnung und Festsetzung nicht.
- Der Kunde darf die baurechtlich zulässige Belastung von Stockwerksdecken nicht überschreiten.
- Der Nutzer darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas, Wasser und Internet nur in dem Maße nutzen und in Gebrauch nehmen, dass jede Überlastung der Leitungsnetze ausgeschlossen ist. Die Nutzung der Leitungen ist im Übrigen auf den festgelegten Nutzungszweck (§6) beschränkt. Einen eventuellen Mehrbedarf darf der Nutzer durch Erweiterungen der Zuleitungen auf eigene Kosten nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den CoWork-Lab decken.
- Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z.B. sanitäre Zwecke) aus den Wasserleitungen entnommen werden. Der Wassergebrauch für gewerbliche Zwecke ist untersagt.
- Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Kunde für sofortige Abschaltung zu sorgen und den CoWork-Lab oder deren Beauftragte zu verständigen. Bei Gefahr im Verzuge ist der Kunde verpflichtet, für Beseitigung der unmittelbaren Gefahr sofort selbst zu sorgen.
- Eine Änderung der Energieversorgung, insbesondere eine Abänderung der Stromspannung, berechtigt den Kunden nicht zu Ersatzansprüchen gegen den CoWork-Lab.
- 13 Gewährleistung, Haftung
- Der Kunde hat die Arbeitsplätze und Räume vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze teilweise in einem Großraumbüro beenden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der CoWork-Lab übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Kunden. Der Kunde hat auf seine Kosten Versicherungen über den Inhalt seiner genutzten Räume (Einrichtung und Ware einschließlich der Risiken für Folgeschäden aufgrund Einbruch/ Diebstahl) abzuschließen. Der Kunde übernimmt außerdem das Glasbruchrisiko für die zu seinen genutzten Räumen gehörenden Fenster. Der Kunde ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Jegliche Verpflichtung des CoWork-Lab zum Ersatz von Schäden (Haftungsbegrenzung) entfällt, es sei denn der CoWork-Lab hat solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
- In allen Fällen, in denen der CoWork-Lab im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrund- lagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der CoWork-Lab nur, soweit er seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch in- sofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem CoWork-Lab fällt Vorsatz zur Last.
- Der CoWork-Lab übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbs- rechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum CoWork-Lab unterbleiben. Im Fall eines Rechtsverstoßes hält der Kunde den CoWork-Lab von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem CoWork-Lab die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der CoWork-Lab von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
- Der CoWork-Lab haftet nicht dafür, wenn die für den Gewerbebetrieb des Kunden notwendigen behördlichen Genehmigungen aus in der Person des Kunden liegenden Gründen nicht erteilt werden können.
- Wird eine für den Betrieb erforderliche behördliche Genehmigung versagt oder widerrufen, weil die Räume nach Lage und Beschaffenheit für den Betrieb nicht geeignet sind, oder mit Auflagen versehen, so ist der CoWork-Lab nicht verpflichtet, das Objekt in einen konzessionsfähigen Zustand zu versetzen. In diesem Falle behalten sich beide Parteien ein Rücktrittsrecht vor. Im Falle des Rücktritts stehen keiner der Parteien Ansprüche – gleich welcher Art – gegenüber der anderen Partei zu.
- Behördliche und technische Auflagen – auch künftige (z.B. verschärfte Sicherheits- oder Gesundheitsvorschriften; Nutzungsänderung) -, die den Betrieb des Kunden betreffen, hat der Kunde auf eigene Kosten zu erfüllen und den CoWork-Lab von Auflagen, die gegen ihn ergehen sollten, freizustellen. Sollten derartige Auflagen nicht erfüllt werden, hat der Kunde gegen den CoWork-Lab keine Schadensersatz-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Leistungsverweigerungsrechte.
- Schäden, die versicherte Risiken betreffen, hat der Kunde unverzüglich dem CoWork-Lab anzuzeigen, damit dieser die Schadens- anzeige rechtzeitig der Versicherung zuleiten kann. Nachteile, die wegen nicht unverzüglicher Anzeige der Schäden durch den Kunden dem CoWork-Lab entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des CoWork-Lab nach § 536 a BGB ist ausgeschlossen.
- 14 Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen durch den Kunden
- Bauliche Veränderungen an den Räumen durch den Kunden sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der CoWork-Lab ein Bauunternehmen beauftragen, dass die baulichen Veränderungen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Die Kosten dieses Aufwandes trägt der Kunde.
- Renovierungen, Einbauten und Installationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des CoWork-Labs vorgenommen werden. Erteilt der CoWork-Lab eine solche Einwilligung, so ist der Kunde für die Einholung etwaiger bauaufsichtsrechtlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.
- Der CoWork-Lab kann verlangen, dass Einrichtungen, mit denen der Kunde die Räume versehen hat, entschädigungslos in den Räumen verbleiben. Andernfalls hat der Kunde den ursprünglichen Zustand der Räume bei Auszug wieder herzustellen.
- Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten Baumaßnahmen, Renovierungen und Ein-/Umbauten entstehen.
- Für Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, die der Kunde vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er die Kosten ohne Anspruch auf Entgelt des CoWork-Lab. Für Schäden, die durch die durchgeführten Arbeiten enstehen, haftet der Kunde.
- 15 Bauliche Veränderungen durch den CoWork-Lab
- Der CoWork-Lab darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, vornehmen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz / Raum für diese Fälle stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierenden Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Ebenso können Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
- Der Kunde erklärt bereits jetzt die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Ar- beitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern der CoWork-Lab diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dem Kunde ist ferner bekannt, dass infolge der Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten Einschränkungen der Internetnutzung nicht ausgeschlossen sind. Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüche des Kunden sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des CoWork-Lab oder seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt.
- Der Kunde darf die Bauabschnitte, in denen aktiv Arbeiten durchgeführt werden, nicht betreten.
- 16 Beendigung des Vertrags-/Nutzungsverhältnisses
- Verträge können durch Rücksprache mit dem CoWork-Lab und einer schriftliche Genehmigung durch diesen verlängert werden. Verlängerungen sind nur in schriftlicher Form und erst durch eine Bestätigung des CoWork-Lab gültig. Findet keine Verlängerung statt, gilt der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt als beendet.
- Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung der jeweils vertraglich vereinbarten Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist erst durch eine schriftliche Bestätigung durch den CoWork-Lab gültig.
- Der CoWork-Lab haftet nicht dafür, dass der vorherige Kunde die Räume rechtzeitig freimacht oder für deren rechtzeitige Fertigstellung, sofern ihn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Findet aus solchen Gründen eine Verzögerung über den vereinbarten Termin hinaus statt, beginnt das Nutzungsverhältnis am Tage der tatsächlichen Übergabe.
- Im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Kündigung haftet der Kunde soweit er dieses zu vertreten hat, für die vertraglich vereinbarte Dauer des Vertragsverhältnisses für den dadurch entstehenden Ausfall an Einnahmen, Nebenkosten und sonstigen Leistungen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass der Kunde, die Räumlichkeiten nicht recht- zeitig räumt. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem CoWork-Lab oder einem (Folge-)Kunden aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
- Gibt der Kunde den Arbeitsplatz / Raum nicht rechtzeitig heraus, haftet er gegenüber dem CoWork-Lab für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
- Setzt der Kunde den Gebrauch der Räumlichkeiten nach Ablauf der Nutzungszeit fort, so gilt das Vertragsverhältnis entgegen § 545 BGB nicht als verlängert.
- Ist der Kunde eine natürliche Person, so wird durch dessen Tod der Vertrag nicht aufgehoben. Das vorzeitige Kündigungsrecht nach § 580 BGB wird ausgeschlossen.
- Bei Beendigung der Nutzungszeit sind die Räumlichkeiten in einem dem Übergabezustand entsprechenden Zustand und besenrein zu übergeben. Eventuell fällige Reparaturen sind spätestens bis zur Rückgabe der Räumlichkeiten durchzuführen; andernfalls werden sie dem Nutzer in Rechnung gestellt. Renovierungen und Verschönerungen der Räume, die durch den Kunden durchgeführt wurden, sind von diesem zu tragen. Entstandene Kosten können nicht auf den CoWork-Lab oder einen anderen Kunden übertragen werden.
- Die Räumungsverpflichtung des Kunden erstreckt sich auf alle ihm gehörenden Gegenstände, die sich im Bereich des CoWork-Labs befinden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der CoWork-Lab berechtigt die Räumlichkeiten zu öffnen und die Reinigung und Räumung auf Kosten des Kundens durchführen zu lassen. Eine Aufbewahrungspflicht des CoWork-Lab hinsichtlich solcher Gegenstände, die sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses noch im Bereich des CoWork-Labs beenden, besteht nicht.
- Der CoWork-Lab ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer
a) mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und nach 30 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit seine Schuld nicht voll- ständig beglichen hat;
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht innerhalb einer angemessenen Zeit und trotz entsprechen- der Abmahnung durch CoWork-Lab erfüllt;
c) derjenige, dem er die Nutzung und den Zutritt zum CoWork-Lab gewährt hat, ungeachtet einer Abmahnung des CoWork-Labs den vertragswidrigen Gebrauch des Objektes fortsetzt, der die Rechte des CoWork-Lab oder eines anderen Kunden in erheblichem Maße verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist;
d) oder Gegenständen, im Besonderen leicht entzündliches Material oder Lebensmittel gelagert werden;
- Weitergehende Rechte des CoWork-Lab zur fristlosen Kündigung aus den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
- Bei einer fristlosen Kündigung ist der Nutzer weiterhin zur Zahlung des Nutzungsentgeltes für die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer verpflichtet.
- Der Kunde hat die AGB des CoWork-Lab gelesen, verstanden und akzeptiert diese. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den CoWork-Lab keine Geltung.
- Der CoWork-Lab ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Gerichtsstand ist Sitz des CoWork-Lab in Köln.
- Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtstunwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen, wie er der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
Stand der AGB: 7. Juni 2024